Prävention:
institutionelles Schutzkonzept und unabhängige Ansprechpartner

Unabhängige Ansprechpartner:

Das Erzbistum Berlin stellt folgende unabhängig Ansprechpartner zur Verfügung:

Unabhängige Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftige Erwachsenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sind:

 

Dina Gehr Martinez

Erzbischöfliches Ordinariat

Missbrauchsbeauftragte

- persönlich und vertraulich -

Niederwallstraße 8 - 9

10117 Berlin

mobil: 0176/724 80 286

Gehr@kirchliche-aufarbeitung.de


Torsten Reinisch

Erzbischöfliches Ordinariat

Missbrauchsbeauftragter

- persönlich und vertraulich -

Niederwallstraße 8 - 9

10117 Berlin

mobil: 0176/459 87 346

Reinisch@kirchliche-aufarbeitung.de
 

Wer sich zunächst nicht an die Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftige Erwachsenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst im Erzbistum Berlin wenden möchte, kann erst durch die Fachberatungsstelle Kind im Zentrum beraten lassen. Diese wird vom Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) getragen und steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einem katholischen Rechtsträger.

Ansprechpersonen und Berater/Beraterinnen sind:

 

Lucyna Wronska: wronska.lucyna@ejf.de
Mehrnoush Tarkashvand: tarkashvand.mehrnoush@ejf.de
Udo Wölkerling: woelkerling.udo@ejf.de


Telefonische Erreichbarkeit: 030/282 80 77, Mo-Fr von 10-13 Uhr und Mo-Do von 15-17 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden (Rückruf innerhalb von 24 Stunden).

Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrei

Heilige Familie, Spandau- Havelland

(als PDF: hier)

 

Leitbild

In der Pfarrei Heilige Familie, Spandau-Havelland wollen wir im Geiste des Evangeliums Kindern, Jugendlichen und schutz-oder hilfebedürftige Erwachsenen in unseren Gemeinden einen sicheren Lern- und Lebensraum bieten, in dem die menschliche und geistliche Entwicklung gefördert, die Würde und Integrität geachtet und eine Kultur der Achtsamkeit gelebt wird. Prävention als Grundprinzip pädagogischen Handelns trägt bei Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern dazu bei, dass sie in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden. Deshalb treten wir entschieden dafür ein, Kinder, Jugendliche und schutz-oder hilfebedürftige Erwachsene vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Jedes Mitglied unserer Gemeinden ist aufgerufen, im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu beizutragen, dass Kinder und Jugendliche sich bei uns sicher fühlen und Eltern uns vertrauen können.

 

I. Geltungsbereich und Verantwortung

Das vorliegende Schutzkonzept gilt für die Pfarrei Heilige Familie, Spandau-Havelland mit den Gemeinden Maria, Hilfe der Christen, St. Johannes der Täufer, St. Joseph, St. Konrad von Parzham, St. Lambertus und St. Stephanus, für die Missionen polnischer und kroatischer Sprache (soweit sie kein eigenes Konzept haben, dann jedoch in Absprache vor Ort) sowie für alle Reisen und Veranstaltungen außerhalb des Pfarrgebiets, die in der Verantwortung der Pfarrei stattfinden. Für die katholischen Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Pfarrei gilt jeweils ein gesondertes Schutzkonzept. Religiöse Gemeinschaften und Verbände, die auf dem Gebiet der Pfarrei mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, können eigene Schutzkonzepte haben, die aber mit dem Präventionsbeauftragten des Bistums abgestimmt sein müssen. Ist das nicht der Fall, gilt bei Jugendverbänden das Schutzkonzept des BDKJ. Sie sollen sich in jedem Fall über die Risikoanalyse und Beschwerdewege vor Ort informieren. Das Schutzkonzept tritt in der vorliegenden Fassung mit dem Beschluss des Kirchenvorstands vom 11.01.2023 in Kraft und wird in Abständen von maximal 5 Jahren überprüft und ggf. weiterentwickelt.

 

II. Präventionsbeauftragte

Der (zukünftige) Pfarreirat benennt einen Präventionsbeauftragten bzw. eine Präventionsbeauftragte für die gesamte (zukünftige) Pfarrei Heilige Familie, Spandau-Havelland. Zusätzlich benennt jeder Gemeinderat eine beauftragte Person. Den -idealerweise gemischtgeschlechtlichen- Präventionsbeauftragten der Pfarrei/Gemeinden obliegt die Förderung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und die Fortentwicklung des Institutionellen Schutzkonzepts. Sie sind für Fragen und Beschwerden insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Sorge- und Erziehungsberechtigten ansprechbar. Die Präventionsbeauftragten der Pfarrei/Gemeinden sind einschließlich hinreichender Kontaktdaten auf geeignetem Weg allgemein bekannt zu machen (s. VI.1). Zweimal pro Jahr besuchen sie die vom Präventionsbeauftragten des Bistums angebotenen Austauschtreffen.

Die Sammlung der Daten (erweiterte Führungszeugnisse, Erklärungen zum Kinderschutz, Nachweise über Teilnahme an Präventionsschulungen) obliegt der Verwaltungsleitung.

 

III. Personalauswahl und -begleitung

Die Verantwortlichen für Prävention wirken darauf hin und erinnern, dass die jeweils Verantwortlichen das Thema Prävention sexualisierter Gewalt in Bewerbungsverfahren, Erstgesprächen und in der Begleitung von freiwillig Engagierten ansprechen.

III.1 Präventionsschulung

Um ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz in Fragen von sexualisierter Gewalt zu vertiefen und eine Kultur der Achtsamkeit zu stärken, nehmen alle freiwillig Engagierten, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, an einer Schulung im Rahmen des bistumsweiten Bildungsprogramms teil.

    • Engagierte in der Kinderliturgie, der Kirchenmusik, der Haustechnik und im Büro-Team besuchen mindestens eine dreistündige Sensibilisierung.

    • Verantwortliche in der Ministrantenarbeit (Oberminis) und Jugendgruppenleiter/-leiterinnen absolvieren eine Präventionsschulung im Rahmen ihrer Gruppenleiterkurse.

    • Eine sechsstündige Basisschulung besuchen Verantwortliche in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Engagierte im Küsterdienst und in der Firm- und Erstkommunionkatechese.

    • Beruflich Beschäftigte besuchen Aus- und Fortbildungen gemäß der Präventionsordnung des Erzbistums Berlin

III.2 Gemeinsame Schutzerklärung

Freiwillig Engagierte in der Kinder- und Jugendpastoral und beruflich Beschäftigte verpflichten sich in einer gemeinsamen Erklärung, entschieden für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einzutreten. Die (zukünftige) Pfarrei Heilige Familie, Spandau-Havelland sichert ihnen dafür die notwendige Unterstützung zu. Eine entsprechende Erklärung von Seiten der beruflich beim Erzbistum Beschäftigten liegt dem Dienstgeber vor.

III.3 Erweitertes Führungszeugnis

Volljährige freiwillig Engagierte in der Kinder- und Jugendpastoral legen vor Antritt ihrer Aufgabe ein erweitertes Führungszeugnis bei der Verwaltungsleitung vor. Diese ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und dokumentiert die Einsichtnahme. Personen, deren Führungszeugnis eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184l 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB) enthält, dürfen nicht tätig werden. Eine Wiedervorlage geschieht jeweils nach fünf Jahren, organisiert über das zentrale Verwaltungsbüro. Das erweiterte Führungszeugnis ist für freiwillig Engagierte kostenfrei (gemäß der Anlage zu § 4 Abs. 1 BZRG), wenn eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird. Diese ist im Pfarrbüro/bei der Verwaltungsleitung im Voraus anzufragen. Für die Einsichtnahme bei Beschäftigten des Erzbistums Berlin ist das Erzbischöfliche Ordinariat zuständig.

 

IV. Pädagogische Prävention

Pädagogische Prävention erkennt persönliche Gefährdungen bei Kindern und Jugendlichen, stärkt Mädchen und Jungen, entzieht den Täter und Täterinnen die Anknüpfungspunkte und verlangt eine präventive Haltung und Erziehung:

    • die sich an den Kinderrechten orientiert

    • mit Respekt vor Kindern (weil sie daran ihren Wert erkennen)

    • mit bedingungsloser Wertschätzung (weil man sich Zuwendung und Rechte nicht verdienen muss)

    • zu Selbst-Bewusstsein

Die auf die Stärkung von Kindern und Jugendlichen angelegte pädagogische Prävention befähigt sie zu den folgenden Erkenntnissen:

    • Mein Körper gehört mir.

    • Ich vertraue meinem Gefühl.

    • Ich habe das Recht, Nein zu sagen.

    • Schlechte Geheimnisse darf ich weitererzählen.

    • Ich habe ein Recht auf Hilfe.

    • Bei Missbrauch habe ich niemals Schuld.

    • Keiner darf mir Angst machen.

Mädchen und Jungen sollen eine Begleitung erfahren, die diesen Erkenntnissen Raum gibt und ihnen gerecht wird, ohne sie mit der Verantwortung für ihren Schutz zu belasten.

 

V. Verhaltenskodex

Die nachstehenden Verhaltensregeln verpflichten Mitarbeiter zu einem respektvollen und achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Sie sollen den Mitarbeitern Sicherheit und Orientierung bei der verantwortlichen Gestaltung ihres Engagements geben.

V.1 Gestaltung von Nähe und Distanz

Einzelkontakte in geschlossenen Räumen finden nur statt, soweit sie im Rahmen der Pastoral oder Pädagogik sinnvoll sind. Die Räume müssen während dieser Zeit von außen zugänglich sein. Andere Verantwortliche sind vorher oder unmittelbar danach zu informieren. Dunkle Ecken und ungeliebte Orte sind dabei zu meiden. Fahrdienste werden mit den Kindern und Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten abgestimmt.

Körperkontakt setzt die freie Zustimmung des Kindes/Jugendlichen voraus und muss altersgerecht und der jeweiligen Rolle und Situation angemessen sein. Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen sind nicht erlaubt.

Bei der Ersthilfe sind individuelle Grenzen und die Intimsphäre des Kindes/Jugendlichen zu respektieren. Es wird altersgemäß erklärt, welche Versorgungshandlungen notwendig sind. Minderjährige entkleiden sich nur so weit, wie es unbedingt erforderlich ist. Dabei ist auf das Schamgefühl des Kindes zu achten, auch wenn es dies selbst nicht tut. Es wird kein Zwang ausgeübt. Im Zweifelsfall sind die Sorgeberechtigten einzubeziehen und/oder medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Achtsamer, respektvoller und gewaltfreier Umgang bilden u. a. die Grundlage unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das ist insbesondere bei Ritualen und Aktionen wie Gruselwanderungen, Initiationen und Mutproben zu gewährleisten. Es werden keine Spiele eingesetzt, die die Intimsphäre bewusst verletzen können.

Mitarbeiter nutzen den Kontakt zu den ihnen in ihrer jeweiligen Funktion anvertrauten Kindern und Jugendlichen nicht zur Anbahnung privater oder geschäftlicher Beziehungen (z.B. Babysitting, Nachhilfe) und laden sie nicht in ihre Privaträume ein. Anders begründete, verwandtschaftliche, freundschaftliche und sonstige Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen sind gegenüber dem jeweiligen Team der Pfarrei/Gemeinden offenzulegen. Präventionsbeauftragte können zusätzlich und müssen bei Einzelverantwortlichen ohne Team informiert werden.

Alles, was Erwachsene im Rahmen der kirchlichen Arbeit sagen und tun, dürfen Kinder und Jugendliche weitererzählen. Kinder und Jugendliche werden informiert, dass das Beichtgeheimnis für den Priester gilt, sie selber davon aber erzählen dürfen, falls sie es möchten.

V.2 Sprache, Wortwahl und Kleidung

Mitarbeiter verwenden in keiner Form von Interaktion und Kommunikation eine sexualisierte Sprache oder Gestik, ebenso keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen. Sie dulden dies auch nicht unter den Kindern und Jugendlichen. Ebenso verzichten sie während ihrer Tätigkeit auf Kleidung, die zu einer Sexualisierung der Atmosphäre beiträgt.

Die Angemessenheit von Sprache, Wortwahl und Kleidung bei Kindern und Jugendlichen ist bei Bedarf in der jeweiligen Gruppe zu thematisieren.

V.3 Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Es wird respektiert, wenn Kinder oder Jugendliche nicht fotografiert oder gefilmt werden wollen. Die Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen (auch in sozialen Netzwerken) bedarf ihrer und der Zustimmung der Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form. Auch bei vorliegendem Einverständnis wird niemals eine abgebildete minderjährige oder eine schutzbefohlene Person einem Namen zugeordnet.

Mitarbeiter nehmen keine privaten Internetkontakte mit Kindern oder Jugendlichen (z.B. soziale Netzwerke, E-Mail, Messenger-Dienste) auf. Zulässig sind lediglich pastoral begründete Ausnahmen, dann aber nur, wenn ein weiter Mitarbeiter oder eine weitere Mitarbeiterin Mitglied der Gruppe bzw. einkopiert ist. Voraussetzung für die Nutzung von Gruppenchats ist die datenschutzrechtliche Zustimmung aller Mitglieder bzw. deren Sorgeberechtigte. Die regelmäßige Nutzung von sozialen Medien durch Gruppen einschließlich ihrer Leitung muss dem Gemeinderat oder dem Pfarreirat mitgeteilt werden. Soziale Medien/Messenger-Dienste werden ausschließlich für dienstliche/ehrenamtliche gruppenbezogene Mitteilungen genutzt. Erziehungsberechtigten kann auf Nachfrage Einblick in diese Gruppen gewährt werden.

Nutzung und Einsatz von Filmen, Bildern, Computerspielen oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind Mitarbeitern verboten. Kinder- und Jugendschutzregeln bei Nutzung aller andern Medien müssen bekannt sein und beachtet werden (z.B. FSK- Altersfreigabe bei Filmen). Der Einsatz muss pastoral begründet und altersadäquat sein und, wenn notwendig, kommentiert und aufgearbeitet werden.

V.4 Geschenke und Vergünstigungen

Geschenke sind legitimer Ausdruck von Wertschätzung und Anerkennung. Sie haben aber auch das Potential, Abhängigkeiten zu schaffen, Personen zu binden und Schuldgefühle auszulösen. Mitarbeitern sind daher Zuwendungen von oder an einzelne Teilnehmende jeglicher Art, private Geldgeschäfte, Geschenke und Vergünstigungen nicht erlaubt. Möglich sind Geschenke an die gesamte Gruppe oder von der gesamten Gruppe sowie Geschenke, die im konkreten Zusammenhang mit der Arbeit stehen, und anlassbezogene Aufmerksamkeiten. Sie müssen allerdings pädagogisch sinnvoll und für die Gruppe transparent sein.

 

 

V.5 Disziplinierungsmaßnahmen

Sanktionen müssen pädagogisch sinnvoll und transparent sein und in direktem Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen. Mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten müssen im Vorfeld im Team abgesprochen sowie den Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten bekannt gemacht werden. Einschüchterung, Willkür, Unterdrucksetzen, Drohung oder Angstmachen sind ebenso untersagt wie jede Form von Gewalt, Nötigung oder Freiheitsentzug.

Einzelne Kinder und Jugendliche dürfen nicht besonders bevorzugt, belohnt oder sanktioniert werden, es sei denn, es ist pädagogisch sinnvoll oder notwendig und mit dem entsprechenden Team abgesprochen.

V.6 Veranstaltungen mit Übernachtung und Beachtung der Intimsphäre

Fahrten und Veranstaltungen mit Übernachtung mit einer gemischtgeschlechtlichen Gruppe werden von einem gemischtgeschlechtlichen Team begleitet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Pfarrers und der Erziehungsberechtigten.

Die Unterbringung von Minderjährigen und Erwachsenen sowie Teilnehmenden und Leitenden erfolgt in getrennten Räumen/Zelten. Mädchen und Jungen übernachten in unterschiedlichen Zimmern oder Zelten. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten oder aus pastoralen Gründen bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und sind vorab dem/der Präventionsbeauftragten der Pfarrei/Gemeinde und dem leitenden Pfarrer transparent zu machen. Sanitär- und Schlafräume werden nur nach vorheriger Ankündigung betreten (z.B. Anklopfen oder Rufen). Sie werden getrennt nach Geschlecht sowie getrennt nach Leitenden und Teilnehmenden genutzt.

Kinder und Jugendliche, die Mitarbeitern zur Betreuung anvertraut sind, übernachten nicht in deren Privatwohnungen.

V.7 Umgang mit Übertretungen des Verhaltenskodex

Im Alltag kann es zu einer Übertretung des Verhaltenskodex aus Versehen oder aus einer Notwendigkeit heraus kommen. Zur Klärung und ggf. Aufarbeitung müssen diese transparent gemacht werden. Verantwortlich dafür ist zunächst die Person, die eine Regel übertreten hat. Aber auch jede und jeder, die/der eine Übertretung des Verhaltenskodex bei jemand anderem wahrnimmt, ist verpflichtet zu handeln. Angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und freiwillig Engagierte kommunizieren eigene Übertretungen des Verhaltenskodex und die von anderen Mitarbeitern gegenüber dem leitenden Pfarrer und/oder dem/der Präventionsbeauftragen der Pfarrei/Gemeinden. Ebenso erklären sie sich bereit, sich auf das eigene Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen und dessen Wirkung auf sie ansprechen zu lassen.

Um einen angemessenen Umgang mit Konflikten, insbesondere mit Übertretungen des Verhaltenskodex zu gewährleisten, gibt es in der Pfarrei geregelte Beschwerdewege (s. VI.1).

Gravierende und/oder wiederholte Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zu einem zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss von der Tätigkeit für die (zukünftige) Pfarrei Heilige Familie, Spandau-Havelland führen.

 

 

 

 

VI. Beschwerdewege

Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihre Anliegen, Wünsche und Beschwerden zu äußern, auch wenn sie sich durch Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlen. Sie können ihre Anliegen und Beschwerden auf unterschiedliche Weise vorbringen:

    • in Reflexionsrunden am Ende von Veranstaltungen

    • über den Briefkasten

    • bei Personen ihres Vertrauens oder den Präventionsbeauftragten

Alle Beschwerden werden ernst genommen und bis zu einer Klärung behandelt. Diesbezügliche Gespräche sollten offen, wertschätzend und ergebnisoffen geführt werden. Führt ein erstes Gespräch nicht zu einer Lösung oder ist die direkte Ansprache des Betreffenden nicht möglich, sollte zunächst die Vertrauensperson der jeweiligen Gruppe bzw. eine Person aus dem Kreis der Präventionsbeauftragten (s. II) hinzugezogen werden. Bei Bedarf sind auch geeignete Beratungs- und Beschwerdestellen außerhalb der Pfarrei einzubeziehen (s. VII.1).

Angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und freiwillig Engagierte verpflichten sich, den Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zu eröffnen, Beschwerden zu äußern. Sie sollen deutlich machen, dass diese niemals sanktioniert werden. Die Beschwerdewege müssen gegenüber dem Team sowie den Kindern und Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten transparent und öffentlich sein.

Jede Gemeinde prüft angemessene Wege für Kinder und Jugendliche, sich zu beschweren. Sollte ein Briefkasten gewählt werden, so muss dieser auch andere Zwecke haben, damit nicht eindeutig zu erkennen ist, warum dort etwas eingeworfen wird. Allerdings muss dann der Zugang auf Berechtigte beschränkt sein.

Alle Orte kirchlichen Lebens weisen durch einen Aushang darauf hin, dass Kinderrechte vor Ort befolgt werden. Ebenso gibt es eine spezielle Emailadresse, deren Mailbox nur die Präventionsbeauftragten der Pfarrei/Gemeinden abrufen können. Im gemeinsamen Pfarrbrief wird diese Mailadresse und Fotos der Präventionsbeauftragten der Pfarrei/Gemeinden in der Nähe der Kinderseite veröffentlicht.

VII. Intervention: Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe oder sexuellen Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter

Im Fall eines entsprechenden Verdachts ist zwingend, den Richtlinien Vorgehen bei Verdacht auf sexuellen Übergriff oder sexuellen Missbrauch durch berufliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter in einer Pfarrgemeinde des Erzbistums Berlin zu folgen. Jeder Verdacht ist dem Pfarrer oder einer vom Erzbistum beauftragten externen Ansprechpersonen bekanntzumachen. Diese informieren den Ordinarius/ Generalvikar des Erzbistums Berlin.

Unabhängige Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftige Erwachsenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sind:

Dina Gehr Martinez

Erzbischöfliches Ordinariat

Missbrauchsbeauftragte

- persönlich und vertraulich -

Niederwallstraße 8 - 9

10117 Berlin

mobil: 0176/724 80 286

Gehr@kirchliche-aufarbeitung.de

Torsten Reinisch

Erzbischöfliches Ordinariat

Missbrauchsbeauftragter

- persönlich und vertraulich -

Niederwallstraße 8 - 9

10117 Berlin

mobil: 0176/459 87 346

Reinisch@kirchliche-aufarbeitung.de

 

Wer sich zunächst nicht an die Beauftragten für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und schutz-oder hilfebedürftige Erwachsenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst im Erzbistum Berlin wenden möchte, kann erst durch die Fachberatungsstelle Kind im Zentrum beraten lassen. Diese wird vom Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) getragen und steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einem katholischen Rechtsträger.

Ansprechpersonen und Berater/Beraterinnen sind:

Telefonische Erreichbarkeit: 030/282 80 77, Mo-Fr von 10-13 Uhr und Mo-Do von 15-17 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden (Rückruf innerhalb von 24 Stunden).

 

VIII. Kompetenzförderung

Die (zukünftige) Pfarrei Heilige Familie, Spandau-Havelland unterstützt freiwillig Engagierte dabei, ihre Kompetenzen zu erweitern, um sexualisierter Gewalt wirksamer vorbeugen und entgegentreten zu können. Die (zukünftige) Pfarrei unterstützt pädagogische und didaktische Angebote, die Kindern und Jugendlichen dabei helfen, sich selbst gegen Übergriffe zu schützen.

Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeiter werden dazu ermutigt, Kompetenzen im Bereich Neue Medien und Soziale Netzwerke zu entwickeln, um insbesondere den Gefahren sexueller Übergriffe begegnen zu können.

Die (zukünftige) Pfarrei unterstützt altersgerechte sexualpädagogische Arbeit, die dazu geeignet ist, dass Kinder und Jugendliche durch Selbstreflexion, Wissen und Sprachfähigkeit ein positives Verhältnis zur eigenen Sexualität entwickeln und sie in der Identitätsentwicklung unterstützt. Dies kann auch zu einer höheren Resilienz gegen sexuelle Übergriffe führen.

Spandau Nord/Falkensee im Januar 2023